Ab 01.01.2025 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle:
Für alle, die einen Unterhaltstitel haben, in dem ein Prozentsatz des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe tituliert wurde (Standardformulierung), ändert sich automatisch der Zahlbetrag ab 01.01.2025.
Mindestlohn steigt zum 01.01.2025
Am 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Das gilt auch für Minijobber.
Minijobber dürfen maximal 556,00 Euro im Monat verdienen.
Wer den Mindestlohn erhält, sollte nun mit dem Arbeitgeber zum Jahreswechsel die monatliche Arbeitszeit überprüfen und eventuell die Stundenanzahl verringern. Anderenfalls bringt der höhere Mindestlohn womöglich den Minijobber-Status in Gefahr.