Ab 01.01.2023 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle:
Für alle, die einen Unterhaltstitel haben, in dem ein Prozentsatz des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe tituliert wurde (Standardformulierung), ändert sich automatisch der Zahlbetrag ab 01.01.2023.
Erstmals seit Jahren werden auch die Selbstbehaltsbeträge angehoben. Dies kann zu Abänderungs-möglichkeiten des titulierten Kindesunterhalts führen.
Information zur Düsseldorfer Tabelle 202023.pdf
Ab 01.01.2022 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle:
Für alle, die einen Unterhaltstitel haben, in dem ein Prozentsatz des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe tituliert wurde (Standardformulierung), ändert sich automatisch der Zahlbetrag ab 01.01.2022.
Ich empfehle allen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten in der Tabelle die aktuellen Beträge herauszulesen.
Mindestlohn steigt zum 01.01.2021 und zum 01.07.2021
Am 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn vom 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobber.
Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen. Wer den Mindestlohn erhält, sollte nun mit dem Arbeitgeber zum Jahreswechsel die monatliche Arbeitszeit überprüfen und eventuell die Stundenanzahl verringern. Anderenfalls bringt der höhere Mindestlohn womöglich den Minijobber-Status in Gefahr.
Wichtig zu beachten: Am 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn erneut, und zwar auf dann 9,60 Euro pro Stunde. Daher sollte auch im weiteren Verlauf des Jahres 2021 an die Anpassung der Verträge gedacht werden.
Für alle, die einen Unterhaltstitel haben, in dem ein Prozentsatz des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe tituliert wurde (Standardformulierung), ändert sich automatisch der Zahlbetrag ab 01.01.2021.
Ich empfehle allen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten in der Tabelle die aktuellen Beträge herauszulesen.
Aufgrund des Konjunkturpakets bekommen Familien pro Kind einen sogenannten Corona Kinderbonus von 300 € ausbezahlt. Dieser Kinderbonus wird auf den Unterhalt angerechnet.
Weitere wichtige Informationen dazu erhalten Sie auf dem Merkblatt Corona Kinderbonus.
Aufgrund der Corona Epidemie sind bereits viele Arbeitnehmer von Kurzarbeit und damit Einkommensverlusten betroffen.
Für Fragen, was dies im Hinblick auf Unterhaltsansprüche bedeutet, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Für alle, die einen Unterhaltstitel haben, in dem ein Prozentsatz des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe tituliert wurde (Standardfomulierung), ändert sich automatisch der Zahlbetrag ab 01.01.2020.
Ich empfehle allen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten in der Tabelle die aktuellen Beträge herauszulesen.
Referentin: Rechtsanwältin Katrin Frey, Fachanwältin für Familienrecht
31.03.2020, 19.30 Uhr – 21.00 Uhr im Familientreff Wangen
Vortrag wird verschoben
Seit Januar 2020 werde ich kompetent unterstützt von Frau Elke Singer, Rechtsanwaltsfachangestellte mit langjähriger Berufserfahrung.
Für alle, die einen Unterhaltstitel haben, in dem ein Prozentsatz des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe tituliert wurde (Standardfomulierung), ändert sich automatisch der Zahlbetrag ab 01.01.2019.
Ich empfehle allen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten in der Tabelle die aktuellen Beträge herauszulesen.
Bitte beachten, dass zwischen Januar 2019 und Juni 2019 andere Zahlbeträge gelten, als ab Juli 2019. Dies liegt an der Erhöhung des Kindergeldes zum 01.07.2019. 2019 sind für dynamisch titulierten Kindesunterhalt also 2 Daten maßgeblich: 01.01.2019 und 01.07.2019.
Donnerstag, 03.05. 2018, 19.00 Uhr in der Mensa im Schulzentrum Isny