Leistungen
Bereits vor der Eheschließung, bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer Lebenspartnerschaft ist es sinnvoll, Regelungen für den Trennungsfall zu treffen. Ich berate Sie ausführlich und gestalte mit Ihnen Ehe- und Partnerschaftsverträge.
Trennungen sind emotionale Erdbeben, die unser Leben ein ganzes Stück weit prägen. Ich helfe Ihnen dabei, die sich aus dieser Situation ergebenden Probleme zu lösen. Ich berate Sie umfassend und unterstütze Sie bei:
- Ehescheidungen
- Geltendmachung und der Abwehr von Unterhaltsansprüchen (Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt)
- Vermögensauseinandersetzung
- Geltendmachung und Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen
- Umgangsregelungen
- Sorgerechtsentscheidungen
- Gestaltung von umfassenden Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite können sich vor, während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Vielzahl von teilweise komplexen Fragestellungen/ Problemen ergeben. Hier unterstütze ich Sie beratend, sowie bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen, gerichtlich und außergerichtlich.
Hier können Sie verschiedene Formulare zur Vorbereitung/ Nachbereitung unserer Besprechung nutzen. Selbstverständlich stellt dies lediglich ein Angebot dar. Wir können ebenso gut alles Notwendige in einem persönlichen Termin gemeinsam aufbereiten.
Die nachfolgenden Daten dienen der Erleichterung der Kontaktaufnahme mit Ihnen. Hiermit wird kein Mandat erteilt. Gebührenrechtliche Folgen für Sie sind hiermit nicht verbunden.