Ehescheidung

Wenn Ihre Ehe gescheitert ist und Sie mindestens ein Jahr getrennt leben, kann Antrag auf Ehescheidung gestellt werden.

Um eine Scheidung beantragen oder aktiv im Schei­d­ungsverfahren selbst Anträge stellen zu können, benötigen Sie zwingend einen Rechtsanwalt.
Einen gemein­samen Schei­d­ungsanwalt gibt es nicht. Die Eheleute treten formal bei der Scheidung als gegne­rische Parteien auf, auch wenn sie sich hinsichtlich der Scheidung und deren Folgen einig sind. In solchen Fällen kann es ausreichen, wenn nur ein Ehegatte bei der Scheidung anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte sollte sich aber in jedem Fall mindestens einmal anwaltlich beraten lassen.

Fragen aus meinem Beratungsalltag:

„Was ist, wenn mein Partner nicht geschieden werden will?“
Das Familiengericht wird die Ehe scheiden, wenn die Ehe gescheitert ist, also die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
 Spätestens nach 3 Jahren Trennung gilt die Ehe als gescheitert. Auf eine Zustimmung kommt es nicht mehr an.
Aber auch nach einem Trennungsjahr kann die Ehe ohne Zustimmung geschieden werden, wenn dargelegt werden kann, dass mit einer Versöhnung nicht mehr zu rechnen ist. Das nachzuweisen ist bei hoch streitigen Trennungen nicht schwer.

„Wir leben schon lange getrennt, aber sie kocht noch für mich, dafür kümmere ich mich noch um das Auto und die Finanzen.“
Eine Trennung im Rechtssinn bedeutet eine Trennung von Tisch und Bett- eine räumliche Trennung ist nicht notwendig.
Theoretisch kann das Trennungsjahr auch innerhalb einer Wohnung erfolgen- wesentlich ist, dass nach außen, also für alle Freunde, Bekannten, Nachbarn und sonstige Außenstehende klar erkennbar ist, dass keine Gemeinsamkeiten mehr gegeben sind. Praktisch scheitern Trennungen innerhalb des Hauses/ der Wohnung manchmal daran, dass die damit verbundene emotionale Belastung unterschätzt wird oder eine echte Trennung gar nicht vorliegt. Gerade mit der Trennung "vom Tisch" haben viele Paare ihre Schwierigkeiten: Bestehende Gewohnheiten und Abhängigkeiten aufzugeben fällt vielen schwerer als man denkt. Regelmäßige Mitversorgung durch Kochen, Waschen, Kaufen und gemeinsame Mahlzeiten stehen einer echten Trennung ebenso entgegen wie die fortgeführte gemeinsame Verwaltung der Finanzen.

"Wir wollen schnell geschieden werden, die Trennung prüft doch keiner nach!"
Richtig, das Gericht wird einen übereinstimmend angegebenen Trennungszeitpunkt nicht nachprüfen- wenn es keinen Anlass dazu hat. Von solchen Verabredungen rate ich dringend ab!
Zum einen handelt es sich um einen Prozessbetrug und ist strafbar.
Zum anderen begibt man sich in wechselseitige (erneute) Abhängigkeit: man teilt ein strafbares Geheimnis miteinander. Gerade Gemeinsamkeiten und Abhängigkeiten will man doch durch die Ehescheidung beenden.
Und letztlich dient das Trennungsjahr der Besinnung: so manchem Paar ist im Trennungsjahr aufgegangen, dass sie mehr miteinander verbindet, als man im Alltag und im Streit dachte.

 
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